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Rechtliches

Cookie-Richtlinie

Diese Website setzt von sich aus keine Cookies. Die Reichweitenmessung wird erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung geladen.

Was auf dieser Website eingesetzt wird

Diese Website setzt keine eigenen Cookies – sie braucht keine. Die Seiten sind statisch, es gibt keine Anmeldung und keinen Warenkorb, und das Kontaktformular arbeitet ohne Sitzungskennung. Auf Ihrem Gerät gespeichert wird allein Ihre Entscheidung aus der Einwilligungsabfrage, und zwar im localStorage und nicht in einem Cookie.

Cookies können erst durch einen einzigen Dienst entstehen, und auch der erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung: Google Analytics 4 für die Reichweitenmessung. Lehnen Sie ab oder entscheiden Sie sich gar nicht, wird er nicht geladen und es entsteht keine Verbindung zu Google.

Alles Übrige liegt auf demselben Server wie die Website: die Schriftarten und auch die Bibliothek, die diese Abfrage anzeigt. Es gibt kein Content-Delivery-Netzwerk und keinen Schriftendienst, der beim Aufruf einer Seite Ihre IP-Adresse zu sehen bekäme.

Übersicht der Dienste

DienstZweckKategorieSpeicherdauer
Google Analytics 4 – Cookies _ga und _ga_<Property> (Google Ireland Limited)Reichweitenmessung: Seitenaufrufe, Verweildauer, ungefähre HerkunftEinwilligung erforderlich – über die Abfrage2 Jahre
Einwilligungsspeicher – stcm.hasConsented und stcm.consent.analytics (localStorage, kein Cookie)Hält Ihre Entscheidung fest, damit die Abfrage nicht bei jedem Aufruf erscheintKeine Einwilligung erforderlichbis Sie sie ändern oder die Website-Daten löschen

Weitere Dienste sind nicht eingebunden. Hosting, Formularübermittlung und die Spam-Prüfung arbeiten ohne Cookies; welche Daten dabei anfallen und wer sie erhält, steht in der Datenschutzerklärung. Profilierungs-Cookies und Werbenetzwerke setzt diese Website nicht ein.

Ihre Einwilligung verwalten

Beim ersten Besuch fragt diese Website, ob gemessen werden darf. Voreingestellt ist alles abgewählt – erst Ihre ausdrückliche Zustimmung schaltet Google Analytics frei. Weiterlesen oder Scrollen genügt dafür nicht.

Ihre Entscheidung wird lokal in Ihrem Browser gespeichert und gilt, bis Sie sie ändern. Ändern oder widerrufen können Sie sie jederzeit – über den folgenden Knopf, über das runde Symbol unten links auf jeder Seite oder indem Sie die Website-Daten in Ihren Browsereinstellungen löschen. Ein Widerruf wirkt sofort: Die Seite wird neu geladen, damit das Messskript aus dem Speicher verschwindet, und bereits gesetzte _ga-Cookies werden gelöscht.

Rechtsgrundlagen

Für das Speichern von Informationen auf Ihrem Gerät und den Zugriff darauf gilt Art. 122 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 in Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG: Ohne Einwilligung zulässig sind nur technisch notwendige Vorgänge. Der Einwilligungsspeicher fällt darunter – er hält allein fest, was Sie entschieden haben, und ist zugleich der Nachweis, den Art. 7 Abs. 1 DSGVO verlangt.

Google Analytics 4 beruht auf Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie ist freiwillig, jederzeit widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und wirkt nicht zurück: Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.

Die Gestaltung der Abfrage folgt den Leitlinien der Garante per la protezione dei dati personali zu Cookies und anderen Tracking-Instrumenten (Provvedimento Nr. 231 vom 10. Juni 2021, anzuwenden seit 10. Januar 2022): keine Vorauswahl, Scrollen gilt nicht als Einwilligung, Ablehnen ist genauso leicht wie Zustimmen, und die Abfrage wird nicht bei jedem Aufruf wiederholt.

Der Wortlaut der Leitlinien steht bei der Aufsichtsbehörde: garanteprivacy.it.

Kontakt in Datenschutzfragen

Fragen zum Umgang mit Ihren Daten beantworte ich persönlich – siehe Kontakt oder die ausführliche Datenschutzerklärung.

Stand: 25. August 2026